Artikelrundschau / Steuerrecht

Mayr, Die Verpflegung von Mitarbeitern in Betriebskantinen aus umsatzsteuerlicher Sicht, RWP 2017/30, 162

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Führt der Dienstgeber im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Mitarbeiter-Kantine, so stellt die entgeltliche Verpflegung der Dienstnehmer einen Leistungsaustausch mit dem Dienstnehmer dar, wobei entsprechend den verkauften Produkten darauf eine Umsatzsteuer von 10 % (insb Speisen) bzw 20 % (insb Getränke) anfällt. Stellt der Dienstgeber hingegen Speisen und Getränke kostenlos zur Verfügung, kommt es zu einer Eigenverbrauchsbesteuerung beim Dienstgeber bzw liegt allfällig auch ein tauschähnlicher Umsatz (Gegenleistung ist Arbeitsleistung) vor. Zur Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage kann in Bezug auf den Eigenverbrauch von 2/3 des lohnsteuerlichen Sachbezugswertes ausgegangen werden. Leistet ein Unternehmer hingegen einen Essenszuschuss für die von seinen Dienstnehmern konsumierten Gerichte in einer von einem Dritten betriebenen Betriebskantine, so sind diese Zuschüsse als Entgelt für Leistungen des Kantinenbetreibers anzusehen und bei diesem umsatzsteuerliches Entgelt.

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Artikel-Nr.
ARD 6583/19/2018

25.01.2018
Heft 6583/2018