Die Betrugsanfälligkeit des EU-Mehrwertsteuersystems sei nichts Neues. Auf der Suche nach neuen Ansätzen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs habe die Europäische Kommission eine neue Meldepflicht für Zahlungsdienstleister geschaffen, die mit 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Wild gibt einen Überblick über die neuen Regelungen.
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