Die fünfte Änderung der Amtshilferichtlinie beinhalte Meldepflichten für Intermediäre von potenziell aggressiven Steuerplanungsgestaltungen und deren unionsweiten, automatischen Austausch
zwischen den Steuerverwaltungen. Die Richtlinie sei bis Ende 2019 umzusetzen. Die Autorin vergleicht den Geltungsbereich des DAC 6 mit § 22 BAO.
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