Dienstgeber Newsletter der ÖGK Nr 5/September 2020
Dienstgeber bzw deren Bevollmächtigte (Steuerberater, Lohnverrechner etc) haben bei der Erstattung von Meldungen bestimmte gesetzliche Fristen einzuhalten. Dadurch wird gewährleistet, dass die Versicherten die benötigten Leistungen schnellstmöglich und in der richtigen Höhe in Anspruch nehmen können. Erfolgt die Meldungserstattung nicht bzw nicht fristgerecht, fallen Säumnis- bzw Beitragszuschläge an.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.