In aller Kürze

Metallgewerbe/Arbeiter - KV-Erhöhung ab 1. 1. 2019

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2019 kommt es für die mehr als 110.000 Arbeiter im Metallgewerbe (ua Elektrotechnik, Metalltechnik, Mechatronik und Kfz-Mechanik, Installateure) zu den folgenden KV-Erhöhungen:

Die Mindestlöhne steigen um 3,3 % (der neue Mindestlohn beträgt € 1.882,69).Die Ist-Löhne steigen ebenso um 3,3 %, außerdem gibt es eine Freizeitoption: Die Beschäftigten können, unter bestimmten Voraussetzungen, anstelle der Lohnerhöhung zusätzliche Freizeit vereinbaren.

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Artikel-Nr.
ARD 6628/1/2018

13.12.2018
Heft 6628/2018