Der Beitrag beschäftigt sich mit der Verwendung qualifizierter Nachrangklauseln, die dazu führen, dass Investoren bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens idR nicht einmal die Insolvenzquote erhalten. Untersucht werden insb die verschiedenen Aspekte der AGB-Kontrolle sowie die Folgen einer Nichtigkeit.
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