Im Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2022 wird in der Randzahl 175 folgender Satz eingefügt, der diese Fahrzeuge - insbesondere, wenn keine Fahrtenbücher geführt werden - künftig verstärkt ins Visier der GPLB-Prüfer nehmen wird (Hervorhebungen durch den Autor):
"... Insofern das Spezialfahrzeug anderweitig privat genutzt wird, ist ein Sachbezug nach den allgemeinen Vorgaben zu berechnen."
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Artikel-Nr.
PVP 2023/8
25.01.2023
Heft 1/2023
Autor/in

Foto: Prof. KommR Leopold Vodicka
StB Ing. Mag. Ernst Patka, Steuerberater und Wirtschaftspädagoge, Experte für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht, Beratungen und Seminare nach der U.N.I.-Methode (Unterhaltsam & Nachhaltig & Informativ), GPLB-Erfolgs-Coach, Fachautor, Chefredakteur der PVP - Personalverrechnung für die Praxis. Sein Motto: „Komplexes verständlich & praxisorientiert vermittelt.“ Er betreibt einen BLOG zu Personalrechtsthemen unter
https://www.patka-knowhow.at/blog-aktuell/.