Steuerrecht

Nachträgliche Änderungen einer Siebentel-Teilwertabschreibung iSd § 12 Abs 3 Z 2 KStG und deren steuerliche Auswirkungen

Mag. Robert Rzeszut / Philip Predota, LL.M. (WU)

Eine Teilwertabschreibung iSd § 12 Abs 3 Z 2 KStG wirkt sich in sieben Veranlagungsjahren aus, obwohl sie dem Grunde nach im ersten Jahr "wurzelt". Soll eine Teilwertabschreibung zu einem späteren Zeitpunkt korrigiert werden - etwa weil sie zu Unrecht vorgenommen wurde - stellt sich die Frage, ob nachträglich eine zum "Wurzeljahr" abweichende Anpassung der Teilwertabschreibung vorgenommen werden kann. Aus einer neuen Entscheidung des VwGH lassen sich diesbezüglich interessante Erkenntnisse ableiten.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/232

24.04.2020
Heft 4/2020
Autor/in
Robert Rzeszut

Mag. Robert Rzeszut ist Steuerberater und Partner bei einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei in Wien sowie zertifizierter Finanzstrafrechts- und Verfahrensrechtsexperte.

Philip Predota

Philip Predota, LL.M. (WU) ist Berufsanwärter bei Deloitte Österreich. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Abgabenverfahrensrecht, Finanzstrafrecht und internationalem Steuerrecht.