Wenn sich nachträglich herausstellt, dass in einem aufgestellten und möglicherweise schon festgestellten Jahresabschluss Fehler enthalten sind oder Änderungen aus verschiedenen Gründen vorgenommen werden müssen, stellt sich die Frage, wie eine Korrektur erfolgen soll. Im Unternehmensrecht sind keine expliziten Regelungen diesbezüglich enthalten. Erfreulicherweise wurde neulich die AFRAC-Stellungnahme 39 "Änderung von Abschlüssen und Lageberichten (UGB)" veröffentlicht. Im vorliegenden Beitrag möchten wir Ihnen die wesentlichen Aussagen dieser Stellungnahme darstellen.
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Artikel-Nr.
RWP 2021/20
24.09.2021
Heft 5/2021
Autor/in

Foto: StS
Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.

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Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzernrechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.

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Birgit Marchhart, M.A. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien mit den Beratungsschwerpunkten österreichische und internationale (Konzern-)Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.

Foto: Alexander Müller
Mariola Günther (vorm. Furtak), MSc. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.