Judikatur / VwGH / Aufsichtsrecht

Naming and Shaming gegen eine Bank ist Teil des Verwaltungsstrafverfahrens; zur materiellen Entscheidungspflicht des BVwG

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

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Artikel-Nr.
ZFR 2020/78

29.04.2020
Heft 4/2020