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Nationalrat verabschiedet sich mit Sammelgesetz zu Energiekrisenbeitrag und Sportlerbegünstigung aus der Hofburg

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Mehr als 30 Gesetzesbeschlüsse hat der Nationalrat zum Ende des Jahres 2022 und zum letzten Mal im Ausweichquartier des Parlaments in der Wiener Hofburg gefasst. Ab Mitte Jänner wird der Nationalrat wieder im historischen Parlamentsgebäude tagen.

In der letzten Plenarwoche haben die Abgeordneten ua ein Bundesgesetz beschlossen, mit dem ein Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom und ein Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger erlassen werden und das Einkommensteuergesetz geändert wird (IA 18. 11. 2022, 3024/A 27. GP). Diesen Gesetzesentwurf, der am 13. 12. 2022 teils mehrheitlich, teils einstimmig den Nationalrat passierte, haben die Regierungsparteien vorgelegt, um die aufgrund der stark angestiegenen Energiepreise entstandenen hohen Gewinne von Öl- und Gasfirmen abzuschöpfen und die Erlöse von Stromerzeugern zu deckeln. Die sog "Zufallsgewinnsteuer" oder "Übergewinnsteuer" wird zur Gegenfinanzierung der Entlastungsmaßnahmen für Haushalte und Unternehmen verwendet werden. Zudem wird durch die Einführung eines Stromverbrauchsreduktionsgesetzes (IA 18. 11. 2022, 3022/A 27. GP) der Stromverbrauch in teuren Spitzenzeiten gesenkt oder in andere Tagesstunden verlagert werden. Den Rahmen für beide Gesetzesanträge bildet die im Oktober beschlossene EU-Notfallmaßnahmenverordnung.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/687

21.12.2022
Heft 24/2022