In aller Kürze

Neu kundgemachte Heimarbeitstarife

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Das Bundeseinigungsamt hat mit Wirksamkeit grundsätzlich ab 1. 5. 2017 Heimarbeitstarife für folgende Tätigkeiten durch Heimarbeiter/innen erlassen:

Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln aller Art (Gewerbe und Industrie, BGBl II 2017/139)Knopfwaren und deren Adjustierung, ausgenommen Zwirnknöpfe ( BGBl II 2017/140)qualifizierte bzw nicht qualifizierte Herstellung oder Bearbeitung von kunstgewerblichen Artikeln aller Art ( BGBl II 2017/141)

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Artikel-Nr.
ARD 6552/3/2017

16.06.2017
Heft 6552/2017