In aller Kürze

Neu kundgemachte Heimarbeitstarife

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Das Bundeseinigungsamt hat mit Wirksamkeit grundsätzlich ab 1. 5. 2022 Heimarbeitstarife für folgende Tätigkeiten durch Heimarbeiter erlassen:

Herstellung oder Bearbeitung von Drechsler- und sonstigen Holzwaren ( BGBl II 2022/243)Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln aller Art (Gewerbe und Industrie, BGBl II 2022/244)

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Artikel-Nr.
ARD 6806/2/2022

14.07.2022
Heft 6806/2022