Rechnungswesen & Steuern

Neue Gefahren bei steuerfreien Lieferungen in das Ausland

Gastbeitrag: Mag. Peter Mayr

Aktuelle Rechtsprechung verschärft Anforderungen an Versendungsbelege

Der Gesetzgeber hat in § 7 Abs 4 und 5 UStG bzw in der VO BGBl 1996/401 klar festgelegt, welche Belegnachweise als Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bei Lieferungen in das Ausland anerkannt werden. In jenen Fällen, in denen der Gegenstand der Lieferung durch einen Spediteur oder Frachtführer versendet wird, werden die Nachweise idR durch Versendungsbelege, wie insb Frachtbriefe, zu führen sein. Durch eine aktuelle Rechtsprechung des deutschen Bundesfinanzhofes werden die Anforderungen an CMR-Frachtbriefe klar definiert. Da in der Praxis viele CMR-Frachtbriefe in Abholfällen diese Anforderungen nicht erfüllen, besteht die Gefahr, dass dadurch die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nicht gegeben sind. Der folgende Beitrag erläutert, welche Risiken nach dieser aktuellen Rechtsprechung vorliegen, und zeigt Lösungsmöglichkeiten einer rechtskonformen Abwicklung auf.

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Artikel-Nr.
RWP 2016/5

02.02.2016
Heft 1/2016
Autor/in
Peter Mayr

Mag. Peter Mayr ist Prokurist und Steuerberater der KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Linz. Er ist für den Bereich Umsatzsteuer verantwortlich und als Leiter des VAT tax teams (KPMG Österreich) mit nationalen und internationalen Umsatzsteuerthemen bestens vertraut. Mitglied der Prüfungskommission für Steuerberater der Kammer der WT, Landesstelle OÖ; Seminarvortragender, Fachautor.