Die ÖGK setzt ab 1. 4. 2022 im Bereich der zwischenstaatlichen Sozialversicherung für die Ausstellung von Bescheinigungen bei Auslandsentsendungen von Dienstnehmern ein neues Softwareprodukt ein. Betroffen sind Anträge auf Ausstellung einer Bescheinigung A1 für Entsendungen in einen EU- oder EWR-Mitgliedstaat, in die Schweiz und in das Vereinigte Königreich sowie Anträge auf Ausstellung einer Entsendebescheinigung für Entsendungen in einen Vertragsstaat. ( Quelle: ÖGK-Newsletter für Dienstgeber Nr 4/April 2022)
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