Abschlussprüfung - Abschlussprüferreform

Neue Vorschriften zur Erbringung von Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer

Dr. Werner Gedlicka

Die Vorschriften zur Erbringung von zusätzlichen Leistungen (sogenannten "Nichtprüfungsleistungen") durch den Abschlussprüfer wurden durch die EU Audit Reform teilweise auf neue rechtliche Grundlagen gestellt und bringen insbesondere für Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities - PIE) (einschließlich deren Mutter- und beherrschter Tochterunternehmen) Neuerungen. Parallel dazu wurden die Aufgaben des Prüfungsausschusses in diesem Zusammenhang durch ein neues Pre-Approval-Erfordernis erweitert.

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Artikel-Nr.
RWZ 2017/17

29.03.2017
Heft 3/2017
Autor/in
Werner Gedlicka

Dr. Werner Gedlicka ist Wirtschaftsprüfer, Partner einer internationalen Wirtschaftsprüfungskanzlei und Generalsekretär des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer:innen.