In aller Kürze

Neuer Kollektivvertrag für Fußpflege, Kosmetik und Massage

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Am 1. 10. 2021 tritt der neue Kollektivvertrag für ArbeiterInnen sowie Lehrlinge des Fußpflege-, Kosmetik- und Massagegewerbes in Kraft. Der erstmals bundesweit geltende KV gilt bis 31. 5. 2023. Die Eckpunkte sind:

Für Lehrlinge, die bislang nach dem KV-Friseure entlohnt wurden, tritt mit 1. 1. 2022 ein eigener KV in Kraft (Lehrlingseinkommen brutto im 1. Lehrjahr € 600,-, im 2. Lehrjahr € 700,-, im 3. Lehrjahr € 900 und im 4. Lehrjahr € 1.000 ,-).

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Artikel-Nr.
ARD 6763/1/2021

02.09.2021
Heft 6763/2021