Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Neue Vorschriften

Neuerliche Verschiebung der neuen Kündigungsfristen für Arbeiter

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Bereits im Jahr 2017 wurde mit BGBl I 2017/153 beschlossen, dass die Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten angepasst werden müssen. Das ohnehin erst mit 1. 1. 2021 geplante Inkrafttreten wurde dann infolge der COVID-19-Krisensituation und der dazu getroffenen gesetzlichen Maßnahmen um ein halbes Jahr verschoben (BGBl I 2020/131), ehe es nunmehr neuerlich um weitere drei Monate auf 1. 10. 2021 verschoben werden soll. Nach dem Initiativantrag 16. 5. 2021, 1698/A NR 27. GP sollen die neuen Kündigungsfristen somit erst auf Kündigungen zur Anwendung kommen, die nach dem 30. 6. 2021 ausgesprochen werden.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
RdW 2021/314

21.06.2021
Heft 6/2021