Aktuelles

Neues Fit & Proper-Rundschreiben der FMA veröffentlicht

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Mit Veröffentlichungsdatum vom 30. 8. 2018 hat die FMA ihr bereits seit einigen Monaten angekündigtes, im Vorfeld viel diskutiertes, insgesamt 67 Seiten umfassendes Rundschreiben "zur Eignungsprüfung von Geschäftsleitern, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen"1 in der finalen Fassung publiziert. Eine Neufassung des Rundschreibens war angesichts der von EBA und ESMA überarbeiteten nunmehrigen "Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern einer Schlüsselfunktion"2 erforderlich geworden, zu denen die FMA eine (positive) "Intent-to-comply"-Erklärung abgegeben hatte,3 weshalb diese auch bereits seit 30. 6. 2018 innerstaatlich anwendbar sind. Diese Leitlinien legen Mindesterfordernisse für die individuelle und kollektive Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit, fachlichen Eignung und Erfahrung, zeitlichen Verfügbarkeit, Unvoreingenommenheit und Unabhängigkeit von Personen in Leitungs- und Kontrollfunktionen (Geschäftsleiter, Aufsichtsratsmitglieder sowie Inhaber von sogenannten "Schlüsselfunktionen") in Kreditinstituten, Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften fest, und zwar sowohl in materieller als auch in formeller Hinsicht (Eignungskriterien und Beurteilungsprozess). Innerstaatliche Grundlage des Rundschreibens sind insb die §§ 5 Abs 1 Z 6-13, 28a und 30 Abs 7a BWG, die zuletzt vor dem Hintergrund der neuen EBA-/ESMA-Leitlinien durch BGBl I 2018/38 novelliert worden waren, um gleichsam den Boden für eine positive Compliance-Erklärung durch die FMA aufzubereiten.

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Artikel-Nr.
ZFR 2018/228

26.09.2018
Heft 9/2018