Die aktuelle Entscheidung OGH 3 Ob 173/17p vom 25. 10. 2017 gibt Anlass zu grundsätzlichen Überlegungen zum Doppelrücktritt des Verbrauchers analog § 13 VKrG (früher: § 18 KSchG). Der Beitrag ist zugleich eine Replik auf Perners diesbezügliche Thesen und enthält darüber hinaus eine kurze Analyse der EuGH-Entscheidung Andriciuc sowie eine Erinnerung an die Denkanstöße Kodeks zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei Fremdwährungskrediten.
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