In aller Kürze

Neufestsetzung von Lehrlingseinkommen

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Durch Beschluss des Bundeseinigungsamtes beim BMASGK wurde die Höhe der Lehrlingseinkommen und Sonderzahlungen für Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern ab 1. 7. 2021 neu festgesetzt:

Gewerbliche Lehrlinge (insb in den Lehrberufen Applikationsentwicklung - Coding, Buchbindetechniker und Postpresstechnologe, Drucktechnik, Druckvorstufentechnik, Reprografie sowie Medienfachmann/Medienfachfrau): Das Lehrlingseinkommen beträgt im 1. Lehrjahr € 547,00, im 2. Lehrjahr € 830,00, im 3. Lehrjahr € 1.274,00 und im 4. Lehrjahr € 1.541,00 monatlich. ( BGBl II 2021/322)

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Artikel-Nr.
ARD 6758/1/2021

29.07.2021
Heft 6758/2021