Durch Beschluss des Bundeseinigungsamtes wurde die Höhe der Lehrlingsentschädigungen und Sonderzahlungen mit Wirksamkeit ab 1. 10. 2019 für folgende Lehrberufe neu festgesetzt:
Lehrberuf Fitnessbetreuung: Die Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr € 534,80, im 2. Lehrjahr € 683,70 und im 3. Lehrjahr € 960,70. ( BGBl II 2019/269)Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.