Bei im Zusammenhang mit Anschaffungen anfallenden Nebenkosten stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen diese aktiviert werden müssen bzw. nicht aktiviert werden dürfen.
Unternehmen A erwirbt eine Maschine. Die Anschaffungskosten betragen 1.000.000 € ab Werk. Der Transport vom Hersteller zum Unternehmen A ist vom Erwerber zu besorgen.
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Artikel-Nr.
RWZ 2002/37
20.05.2002
Heft 5/2002
Autor/in
Foto: Fotostudio Stephan Huger
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.
Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.