In aller Kürze

Niedriger Dienstgeberbeitrag ab 2018

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Nachdem der Dienstgeberbeitrag nach § 41 FLAG bereits 2017 um 0,4 % gesenkt wurde, kommt es nun mit 1. 1. 2018 zu einer weiteren Absenkung von derzeit 4,1 % der Beitragsgrundlage auf 3,9 % (§ 41 Abs 5 FLAG).

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Artikel-Nr.
ARD 6579/5/2017

21.12.2017
Heft 6579/2017