Die Auswirkung des Transports eines Sicherungsgegenstandes von Deutschland nach Österreich auf ein daran in Deutschland durch Besitzkonstitut begründetes Sicherungseigentum wurde vom OGH in der E 3 Ob 249/18s entschieden. Im vorliegenden Beitrag analysiert und würdigt die Verfasserin diese Entscheidung des OGH.
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