Die Verwertbarkeit finaler Verluste beschäftigt die Gerichte, die Finanzverwaltungen der Mitgliedstaaten sowie die Steuerpflichtigen mittlerweile seit beinahe 15 Jahren. Der EuGH habe im Juni 2019 mit zwei neuen Urteilen die Thematik der grenzüberschreitenden Verwertung finaler Verluste um weitere Facetten bereichert und weitere Zweifel aufgeworfen. Die Autorin stellt die bisherige Judikatur dar und beleuchtet die beiden neuen Urteile.
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