Wirtschaftsrecht

Nochmals (und aus Anlass von 9 Ob 85/17s): Rechtsfolgen bei intransparenter Vereinbarung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht

Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilch / Univ.-Ass. Mag. Matthias Knoll

Wird die Vereinbarung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht als iSv § 6 Abs 3 KSchG intransparent beurteilt, stellt sich vor allem auch die Frage, welche Rechtsfolgen mit diesem Befund einhergehen. In der E 9 Ob 85/17s musste sich der OGH erstmals mit dieser Frage beschäftigen. Der folgende Beitrag nimmt eine kritische Analyse der Entscheidung des neunten Senates vor und setzt sich mit offenen Folgefragen auseinander.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
RdW 2018/417

19.09.2018
Heft 9/2018
Autor/in
Andreas Vonkilch

Dr. Andreas Vonkilch ist Univ.-Prof. am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Rund 200 Publikationen zum gesamten Zivilrecht, dem Verbraucherrecht, dem Recht der Finanzdienstleistungen und dem Immobilienrecht.

Matthias Knoll

Mag. Matthias Knoll ist Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck.