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Nochmals: Zur Restschuldbefreiung in alten Abschöpfungsverfahren

Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny

Anmerkungen zu OGH 8 Ob 79/18b1

Der OGH verfestigt endgültig seine Ansicht, dass alte Abschöpfungsverfahren mit Ergänzungszahlungen nicht von der Übergangsvorschrift des § 280 IO erfasst sind und dass Schuldner in vor dem 1. 11. 2017 verlängerten Abschöpfungsverfahren keine sofortige Restschuldbefreiung beantragen können. Die E 8 Ob 79/18b überzeugt nicht, beendet aber praktisch die Diskussion. In der Folge wird insb auf die Beschlüsse gem § 213 Abs 3 IO aF eingegangen, weil ihr richtiges Verständnis Konsequenzen für die Restschuldbefreiung nach sich zieht.

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Artikel-Nr.
ZIK 2018/162

31.08.2018
Heft 4/2018
Autor/in
Andreas Konecny

Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas Konecny ist ua Herausgeber und Autor von Konecny(/Schubert), Kommentar zu den Insolvenzgesetzen, und Fasching/Konecny, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen (3. Auflage); im Insolvenzrecht zahlreiche Publikationen und Vorträge.