Gesellschafts- und Steuerrecht

Novellierung des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) - Evolution oder Revolution?

Christopher Jünger, LL.B., LL.M.

Mit Wirkung zum 10. 1. 2020 wurde das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz zum Teil grundlegend novelliert. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen und deren Bedeutung für die Praxis.

Am 22. 7. 2019 wurde mit BGBl I 2019/62 die Novelle des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) als Teil des EU-Finanz-Anpassungsgesetzes 2019 verlautbart. Darin wurde der Grundstein für weitreichende Änderungen im Register der wirtschaftlichen Eigentümer gelegt, die zum einen die 5. Geldwäscherichtlinie1 umsetzen und zum anderen Verbesserungen in der Anwenderfreundlichkeit mit sich bringen sollen. Der österreichische Gesetzgeber will bei der Umsetzung vom Grundsatz "beraten statt strafen" ausgehen. So werden im durch die Richtlinie vorgegebenen Rahmen die Analysemöglichkeiten des Bundesministeriums für Finanzen als Registerbehörde ausgebaut und das Vermerksystem als zentrale Maßnahme zur Beseitigung von unrichtigen Meldungen verstärkt. Darüber hinaus soll die Aktualität der Daten durch die Verpflichtung zur Meldung nach der jährlichen Durchführung der Sorgfaltspflichten sichergestellt werden.2 Zentrale Änderungen aus Sicht der meldepflichtigen Rechtsträger dürften jedoch andere sein: die öffentliche Einsicht durch jedermann in das Register und die Neufassung der Strafbestimmungen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2020/3

30.01.2020
Heft 1/2020
Autor/in
Christopher Jünger

Christopher Jünger ist Absolvent der Wirtschaftsuniversität Wien (Bachelor of Laws 2013 und Master of Laws 2016) und als Rechtsanwalt in Wien tätig.