Nach hM kann das Anfechtungsrecht iSd §§ 27 ff IO weder abgetreten noch durch Massegläubiger gepfändet werden. Die Autorin führt aus, dass eine Übertragung die Abwicklung eines Insolvenzverfahrens erleichtern und beschleunigen kann, und legt Argumente für eine andere Rechtsansicht dar.
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