Gesellschafts- und Steuerrecht

Öffentliches Country-by-Country-Reporting

Dipl.-Oec. Oliver Kost / Mag. Sandra Staudacher / Thomas Pfriemer, MSc (WU) / Anja Anglmayer, BA

Mit 21. 12. 2021 trat eine neue EU-Richtlinie1 (im Folgenden "RL (EU) 2021/2101") zur Änderung der EU-Bilanzrichtlinie2 in Kraft. Nach dieser müssen Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, einen sog "Ertragsteuerinformationsbericht"3 (im Folgenden auch "Public CbCR") veröffentlichen. Ziel des Public CbCR ist es, ein Instrument für mehr Transparenz und eine verstärkte öffentliche Kontrolle in Steuerangelegenheiten einzuführen. Die RL (EU) 2021/2101 folgt dem "Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie"4 vom Juli 2020, in welchem die Europäische Kommission die Relevanz von Transparenz für die Bekämpfung von Steuervermeidung und Gewinnverschiebung betont: "Durch die Pflicht zur Veröffentlichung der CbCR soll der Druck auf Unternehmen erhöht werden, von legalen Steuervermeidungsstrategien abzusehen und eine bestimmte Mindeststeuerquote zu erreichen."5

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Artikel-Nr.
RWZ 2022/1

31.01.2022
Heft 1/2022
Autor/in
Oliver Kost

Dipl.-Oec. Oliver Kost ist Steuerberater (D) sowie Partner und Leiter des Transfer Pricing-Teams bei PwC Österreich in Wien.

Sandra Staudacher

Mag. Sandra Staudacher ist Steuerberaterin sowie Senior Manager im Bereich Transfer Pricing bei PwC Österreich in Wien.

Thomas Pfriemer

Thomas Pfriemer, MSc (WU), CVA ist Senior Manager bei PwC Österreich im Bereich Capital Markets & Accounting Advisory Services.

Anja Anglmayer

Anja Anglmayer, BA ist Senior Associate im Bereich Transfer Pricing bei PwC Österreich in Wien.