Artikelrundschau Oktober - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Offene Fragen rund um Forschungsstipendien und Wissenschaftspreise im Gemeinnützigkeitsrecht (Strauss, ÖStZ 2018/683, S. 541)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

§ 40b BAO, wonach eine Körperschaft auch dann als gemeinnützig gilt, wenn sie Universitäten oder Fachhochschulen Mittel zur Vergabe von Preisen und Stipendien zur Verfügung stellt, werfe nicht nur im Zusammenhang mit § 40 BAO, sondern auch im Verhältnis zu § 40a BAO zahlreiche Fragen auf, welche im Beitrag erörtert werden.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/886

15.12.2018
Heft 23/2018