Mit dem WiEReG unternehme der Gesetzgeber einen Versuch, verdeckte Gesellschaftsstrukturen sichtbar zu machen. Das Gesetz nehme auch auf die Treuhandschaft, die in der Praxis den Treugeber als wirtschaftlichen Eigentümer zu verdecken versuche, ausdrücklich Bezug. Die Autoren legen die bestehenden Offenlegungspflichten für Treuhandschaften allgemein dar.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.