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OGH: Aufklärungspflicht des Verfahrenshelfers über Kosten der außergerichtlichen Vertretung

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch / Sabine Kriwanek

Wenn ein Rechtsanwalt für einen Mandaten, dem für den Zivilprozess Verfahrenshilfe bewilligt worden ist, auch außergerichtlich einschreitet, muss er ihn aufgrund seiner Treuepflicht nach § 9 RAO darüber aufklären, mit welchen Kosten für die außergerichtliche Vertretung in etwa zu rechnen ist. OGH 15. 7. 2020, 21 Ds 3/19g.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/561

20.11.2020
Heft 11/2020