Wirtschaftsrecht

OGH: Zum Informationsanspruch des Genossenschafters

Univ.-Ass. Mag. Simon Ewerz

In der E 6 Ob 214/21w wendet der 6. Senat § 1194 Abs 1 Satz 2 ABGB erstmals subsidiär auf die Genossenschaft an und räumt dem einzelnen Genossenschafter einen umfassenden, im Vergleich zur bisherigen Rechtslage deutlich erweiterten Informationsanspruch ein. Der nachfolgende Beitrag setzt sich kritisch mit dieser Entscheidung auseinander.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/667

15.12.2022
Heft 12/2022
Autor/in
Simon Ewerz

Mag. Simon Ewerz ist Universitätsassistent am Institut für Unternehmensrecht der Universität Wien.