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Online-Identifikationsverordnung: Weitere Verlängerung der Erleichterungen

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Nach einer Verlängerung zuletzt im September 20201 hat die FMA die zeitlich befristete Regelung des § 3 Abs 4, die eine Online-Identifikation durch Mitarbeiter im Homeoffice ermöglicht, nunmehr bis 31. 12. 2021 verlängert, da die COVID-19-Pandemie nach Einschätzung der Aufsichtsbehörde weiterhin andauert. In § 9 Online-IdentifikationsVO - Online-IDV wurde zu diesem Zweck auf der Grundlage des § 6 Abs 4 FM-GwG mit Zustimmung des Bundesministers für Finanzen der 30. 6. 2021 durch den 31. 12. 2021 ersetzt.

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Artikel-Nr.
ZFR 2021/154

22.07.2021
Heft 7/2021