Das EU-Meldepflichtgesetz verpflichtet Intermediäre und Steuerpflichtige, grenzüberschreitende Steuergestaltungen an die österr Finanzverwaltung zu melden. Die Meldepflicht besteht bereits rückwirkend für Gestaltungen ab dem 25. 6. 2018. Für Steuerpflichtige und Intermediäre bringt das EU-MPfG umfangreiche organisatorische Herausforderungen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.