BGBl I 2021/238, ausgegeben am 30. 12. 2021
Bundesgesetz, mit dem das ASVG, das GSVG, das BSVG und das B-KUVG geändert werden
Mit dem vorliegenden Sammelgesetz wurden zahlreiche pandemiebedingte Änderungen im Sozialversicherungsrecht beschlossen, ua die Beitragsfreiheit von Essensgutscheinen im Homeoffice, von Weihnachtsgutscheinen bis € 365,-, von pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen für Sportler/Trainer sowie einer Corona-Prämie für 2021. Außerdem kommt es zu einer weiteren Stundung von SV-Beiträgen und einer Einmalzahlung für Ausgleichszulagenbezieher. Die Bestimmungen traten grundsätzlich mit 31. 12. 2021 in Kraft, sofern nicht anders angegeben.
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