Die RestrukturierungsRL sieht vor, dass Geber von neuen Finanzierungen und Zwischenfinanzierungen in späteren Insolvenzverfahren vorrangig vor anderen Gläubigern Zahlungen erhalten können. Der Verfasser präsentiert praktische Beispiele und Argumente für solche Privilegien.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.