In aller Kürze

Pauschalierter Aufwandersatz im ASG-Verfahren

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Der Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen beträgt ab 1. 1. 2023 für das Verfahren 1. Instanz € 345,- bzw € 575,- und für das Berufungsverfahren € 575,- (BGBl II 2022/457). Auf Verfahrensabschnitte, die vor dem 1. 1. 2023 abgeschlossen wurden, ist weiterhin die Aufwandersatzverordnung BGBl II 2021/552, ARD 6779/1/2021, anzuwenden.

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Artikel-Nr.
ARD 6831/1/2023

11.01.2023
Heft 6831/2023