Literaturübersicht / Schuldrecht

Peissl, Anm zu EvBl 2018/18.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Zu 7 Ob 67/17d = Zak 2017/497, 295: Die Finanzierungszusage eines Kreditgebers an den Auftraggeber ist bei einem Bauvertrag keine geeignete Sicherstellung für den Auftragnehmer iSd § 1170b ABGB.

Der Autor geht auf die Sicherungsmittel ein und weist darauf hin, dass in der Lit strittig ist, ob die Aufzählung in § 1170b ABGB taxativ ist und welche anderen Arten geeignet sein könnten. Seiner Ansicht nach kommen auch Bürgschaften von Banken oder Versicherungen in Betracht. Eine Bankgarantie sei auch dann geeignet, wenn ihr Abruf von der Vorlage eines Anerkenntnisses oder eines rechtskräftigen Urteils abhängig gemacht wird, sofern die Inanspruchnahme dadurch nicht verunmöglicht wird. Dies sei nicht der Fall, wenn die Bankgarantie durch die Einbringung der Klage vor Ablauf der Garantiefrist automatisch verlängert wird.

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Artikel-Nr.
Zak 2018/144

06.03.2018
Heft 4/2018