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Pensionsabfindungen - Grenzbetrag 2023

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Laut Homepage der FMA beträgt der Abfindungsgrenzbetrag (Barwert des Leistungsanspruchs) gem § 1 Abs 2a PKG für die Abfindung der von einer Pensionskasse auszuzahlenden Pensionen ab 1. 1. 2023 14.400 € (bisher 13.200 €). Dementsprechend sind Pensionsabfindungen gem § 67 Abs 8 lit e EStG 1988 ab 2023 nur dann mit dem halben Steuersatz zu versteuern, wenn ihr Barwert den Betrag von 14.400 € nicht übersteigt (anderenfalls sind sie zur Gänze im Kalendermonat der Zahlung zum Tarif zu versteuern; § 124b Z 53 EStG).

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Artikel-Nr.
RdW 2022/665

15.12.2022
Heft 12/2022