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Pflegekarenz und Pflegeteilzeit: kompakte Praktikerübersicht

Tina Dangl

Die Lebenserwartung der Menschen steigt stetig und damit steigt auch der Bedarf an Pflege. Der Gesetzgeber hat diese geänderten Rahmenbedingungen erkannt und eine neue Möglichkeit geschaffen, Pflegekarenz bzw -teilzeit zu vereinbaren.

Die Pflegekarenz bzw -teilzeit ist nicht für die dauerhafte Übernahme der Pflege gedacht. Ziel der Pflegekarenz bzw der Pflegeteilzeit ist es, dem Arbeitnehmer einen "Zeit-Puffer" anzubieten, insbesondere bei plötzlich auftretendem Pflegebedarf eines nahen Angehörigen oder zur Entlastung einer pflegenden Person. Innerhalb dieses "Zeit-Puffers", in dem der betroffene Arbeitnehmer seine Arbeitszeit teilweise oder zur Gänze vermindert, hat er die Möglichkeit, die Pflegesituation (neu) zu organisieren.

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Artikel-Nr.
PVP 2013/77

23.12.2013
Heft 12/2013
Autor/in
Tina Dangl

Mag. Tina Dangl ist Juristin, geprüfte Personalverrechnerin, ausgebildete Kindergarten- und Hortpädagogin, Personalrechtsexpertin (Mitgestalterin des PV-BLOG: www.pv-praxiswissen.at), Vortragende (WIFI, ARS, Business Circle, Forum Verlag und bei In-Haus-Schulungen), Steuerberater-Berufsanwärterin und war Kanzleileiterin der auf In-Haus-Schulungen, Wissensvermittlung (nach der U.N.I-Methode; Unterhaltsam, Nachhaltig, Informativ) und Beratungen (Arbeits-, SV- und Lohnsteuerrecht) spezialisierten Kanzlei Mag. Ernst Patka.