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Pflichten der Unternehmensleitung nach der neuen EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz

Mag. Georg Wabl, LL.M. (London)

Ergebnisse einer empirischen Befragung 107 österreichischer Insolvenzverwalter/innen

Die im Juni 2019 verabschiedete EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz1 (RIRL) sieht spezifische Pflichten für Unternehmensleiter bei einer wahrscheinlichen Insolvenz vor. Es stellt sich die Frage, ob sich diesbezüglich bei der RL-Umsetzung Anpassungsbedarf im österr Recht ergibt, und wenn ja, wie eine Umsetzung aussehen kann. In diesem Aufsatz werden auf Basis einer vor Kurzem abgeschlossenen empirischen Studie erste Überlegungen angestellt.

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Artikel-Nr.
ZIK 2019/210

13.11.2019
Heft 5/2019
Autor/in
Georg Wabl

Dr. Georg Wabl, LL.M. (London), ist Partner bei BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH in Wien mit Schwerpunkt Restrukturierung, Insolvenzrecht und insolvenznahem Gesellschaftsrecht. Er lehrt an der niederländischen Leiden University zu internationalem Insolvenzrecht, ist gefragter Vortragender und publiziert laufend zu einschlägigen Themen.