Abhandlungen

Platzverbotszonen - die perfekten Orte, um sich ungestört zu versammeln?

Reinhard Klaushofer

Die Kontrolle von Versammlungen und Gegendemonstrationen oder geplanten Störaktionen gehören zum täglichen Brot polizeilicher Arbeit. Das ist eine herausfordernde Angelegenheit, denn es soll vom Staat und seinen Organen sowohl für die Proponenten als auch die Opponenten eine grundrechtskonforme Vorgangsweise gewählt werden. Unter anderem wird in der polizeilichen Praxis mit der Erlassung von Platzverboten zum Schutz vor Versammlungen vorgegangen, der der Verfassungsgerichtshof im Einzelfall auch entgegengetreten ist. Am Beispiel einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung analysiert der Beitrag die polizeiliche Praxis aus sicherheitspolizeilicher und versammlungsrechtlicher Sicht und zeigt deren dogmatische Inkonsistenzen auf. Im Zuge dessen wird auch die Verfassungskonformität des § 36 Abs 1 SPG hinterfragt.

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Artikel-Nr.
ZfV 2017/43

21.12.2017
Heft 4/2017
Autor/in
Reinhard Klaushofer

Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer
Professor Constitutional and Administrative Law
Paris-Lodron University of Salzburg

Head of the Austrian Human Rights Institute
Österreichisches Institut für Menschenrechte ÖIM

Chair Expert Commission 2 of the Austrian Ombudsman Board

Kapitelgasse 5-7
A-5020 Salzburg
+43 (0)662 8044 – 3634
+43 (0)662 8044 – 303

Az. Prof. Dr. Reinhard Klaushofer ist Privatdozent am Fachbereich öffentliches Recht der juridischen Fakultät Salzburg. Er ist Leiter der Kommission 2 der Volksanwaltschaft (Bundesländer Oberösterreich und Salzburg). Im Datenschutzrecht hat er als wissenschaftlicher Leiter am interdisziplinären Forschungsprojekt „back me up“, das sich mit der Sicherung des persönlichen digitalen Erbes beschäftigt, mitgewirkt. Darüber hinaus ist er Autor und Vortragender zu zahlreichen Gebieten des öffentlichen Rechts, einschließlich des Europarechts.