Der Beitrag unterzieht die E OGH 3 Ob 134/20g einer Würdigung und setzt sich mit der Geeignetheit einer Bankgarantie mit Effektivitätsklausel als Sicherungsmittel gem § 1170b ABGB, mit der Berechnung der Dreimonatsfrist, die über die Höhe der Sicherstellung entscheidet, und mit der Frage, ob § 1170b ABGB den Werkunternehmer auch vor Zahlungsunwilligkeit schützen soll, auseinander.
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