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Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Europäische Entwicklungen im integrierten Aufsichtskontext

Susanne Riesenfelder / Bernhard Romstorfer

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) ist ein komplexes und internationales Thema, bei dem zahlreiche nationale und internationale Behörden und Institutionen2 zusammenarbeiten.3 Aufgrund ihrer internationalen Komponente kann Geldwäsche nur durch starke Kooperation auf multilateraler Ebene bekämpft werden.

AML/CFT im Bereich des Finanzmarktes liegt in der Zuständigkeit der national zuständigen Behörden, somit in Ö bei der FMA. Die nationalen Regelungen im Bereich AML/CFT sind überaus heterogen. Die diesbezügliche Aufsicht obliegt den Host-, nicht den Home-Aufsichtsbehörden. Die EZB ist zwar für die Aufsicht über signifikante Institute zuständig, nicht jedoch im Bereich Geldwäsche-Prävention. Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs), dh die EBA, die EIOPA sowie die ESMA, haben begrenzte Aufsichtsbefugnisse. Die genannten differenzierten Zuständigkeiten und regulatorische Anforderungen bringen Spannungsfelder mit sich. Seit geraumer Zeit und insb vor dem Hintergrund gravierender Geldwäsche-Skandale im Umfeld europ Banken sind daher auch die EU-Institutionen in diesem Bereich aktiv und bestrebt, eine stärkere Harmonisierung voranzutreiben.

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Artikel-Nr.
ZFR 2019/262

20.12.2019
Heft 12/2019
Autor/in
Susanne Riesenfelder

Dr. Susanne Riesenfelder, akademische Europarechtsexpertin, ist Spezialistin in der FMA für "Prudenzielle Bankenaufsicht im integrierten Aufsichtskontext" und seit 1996 im Bankbereich juristisch tätig. Zunächst Tätigkeiten in der WKÖ, bei einem Rechtsanwalt und bei einem Wiener Notariat. Sodann von 1996 bis 2011 im ÖGV (Österreichischer Genossenschaftsverband) als Mitarbeiterin im Vorstandsbereich Anwaltschaft tätig. Vertretung in EBA-Arbeitsgruppen, zahlreiche Vortragstätigkeit, auch im universitären Bereich. Diverse Publikationen in Fachbüchern und Fachzeitschriften zu Finanzmarktthemen. Ausbildung: Studium und Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften mit Auszeichnung in Wien, Gerichtsjahr, Lehrgang Europarecht an der Donau Universität Krems mit Auszeichnung. Trainerausbildung.

Bernhard Romstorfer

Mag. Bernhard Romstorfer ist seit Mai 2018 in der FMA in der Abteilung "Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung" tätig, wo er insbesondere für die Vertretung der FMA in internationalen Gremien (zB FATF, EU-Arbeitsgruppen, Europäische Aufsichtsbehörden) sowie für Legistik zuständig ist. Vor Eintritt in die FMA arbeitete Mag. Romstorfer ua bereits im Bereich Anti-Geldwäsche/Anti-Korruption bei der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Zudem war er für das United Nations Development Programme (UNDP) als Consultant tätig. Mag. Romstorfer studierte Jus an der Universität Wien mit Studienaufenthalten an den Universitäten Utrecht (NL) und Berkeley (USA).