Steuerrecht aktuell

Praxisfragen zur KESt bei EU-Holdingstrukturen

Andreas Mitterlehner, MSc, LL.B. / Mag. Max Panholzer

§ 94 Z 2 EStG sieht für Gewinnausschüttungen unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung vom Kapitalertragsteuerabzug vor. Bei Ausschüttung von Bruttodividenden an EU-Muttergesellschaften dürfen jedoch keinerlei Missbrauchsverdachtsgründe vorliegen, zumal dies auch dem Geist der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie widersprechen würde. In solchen Fällen wäre vielmehr zunächst KESt einzubehalten und die richtlinienkonforme Entlastung auf Antrag der EU-Muttergesellschaft im Wege eines KESt-Rückerstattungsverfahrens herbeizuführen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/801

06.12.2019
Heft 23/2019
Autor/in
Andreas Mitterlehner

Andreas Mitterlehner, MSc, LL.B. ist Steuerberater bei der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH in Linz und leitet die Service Line Corporate Tax. Er ist Vortragender und Autor.

Max Panholzer

Mag. Max Panholzer ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie geschäftsführender Gesellschafter (Partner) der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH in Linz.