Thema

Praxistipps zum Berufungsverfahren

Hofrat des OGH Dr. Georg E. Kodek

Der vorliegende Beitrag will für Rechtsanwälte einen kurzen Überblick über das Berufungsverfahren bieten und dabei häufige Fehler aufzeigen1)

1. Frist

Die Frist beträgt vier Wochen ab Zustellung des Urteils § 464 Abs 1 ZPO). Derzählt dabei nicht mit, was aber nur dann gilt, wenn die Berufung richtig (an das Erstgericht!) adressiert war (Klauser/Kodek, ZPO16 § 126 E 7). Die Einbringung im Telefaxweg reicht nach neuerer Rsp aus (vgl zB 5 Ob 90/04b ).

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Artikel-Nr.
Zak 2006/600

17.10.2006
Heft 18/2006
Autor/in
Georg Kodek

Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M. (NWUSL), ist Präsident des OGH und Univ.-Prof. an der WU Wien. Außerdem ist er als Vortragender im Rahmen der Richter- und Rechtspflegerausbildung sowie als Sachverständiger für Zivilgerichtliches Verfahrensrecht für den Europarat tätig. Daneben ist er Autor zahlreicher Veröffentlichungen aus dem Bereich des Zivil- und Zivilverfahrensrechts.