Wirtschaftsrecht / Judikatur / Versicherungsrecht

Privathaftpflichtversicherung - "Gefahren des täglichen Lebens"

Bearbeiterinnen: Sabine Kriwanek / Barbara Tuma

Ganz allgemein ist der Begriff der "Gefahren des täglichen Lebens" nach der allgemeinen Bedeutung der Worte dahin auszulegen, dass der Versicherungsschutz für die Haftpflicht des Versicherungsnehmers jene Gefahren erfasst, mit denen üblicherweise im Privatleben eines Menschen gerechnet werden muss.

Der OGH hat sich kürzlich in vier Fällen mit den "Gefahren des täglichen Lebens" befasst:

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Artikel-Nr.
RdW 2018/76

19.02.2018
Heft 2/2018